Gesetzliche Grundlagen

Auf der Grundlage des neuen Verfassungsartikels zum Geldspiel von 2012 wurde 2018 das neue Geldspielgesetz von der Bevölkerung angenommen und ist seit 1. Januar 2019 gültig. Faktenblatt Geldspielgesetz
Schweizer Casinos dürfen neu Onlinecasinos betreiben und müssen dazu eine Lizenz beantragen. Die ersten Angebote sind auf Sommer 2019 zu erwarten. Swisslos und die Loterie Romande dürfen neu unter anderem Live-Sportwetten anbieten.
Ausländische Onlinecasinos und Sportwetten sind neu in der Schweiz verboten. Die Netzsperre für diese Angebote gilt ab 1. Juli 2019. Illegale Apps für Mobilgeräte werden auf Intervention der Aufsichtsbehörden aus den App-Stores entfernt.
Neu können kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos kantonal zugelassen werden. Die Aufsicht und Bewilligung obliegt im Auftrag der Kantone der Comlot (interkantonale Lotterie- und Wettkommission). Nicht gewerbsmässige Geldspiele im Familien- oder Freundeskreis bleiben zulässig.
Die Kantone sind zum Schutz vor exzessivem Spiel verpflichtet, terrestrisch und online Massnahmen zu treffen. Neu müssen neben Casinos auch die Lotterien spielsüchtige Personen sperren. Die Kantone verfügen weiterhin für Prävention und Beratung über die Spielsuchtabgabe von jährlich rund 4,5 Mio. aus den Lotterien. Neu gilt die Spielmanipulation als Bestechung und steht unter Strafe. Sportverbände und Wettanbieter müssen Verdachtsfälle melden. Neu sind nicht nur Casinogewinne steuerfrei, sondern auch Lotteriegewinne bis 1 Mio. Franken.
Weitere Infos:
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2018/2018-11-08.html

Kanton Zürich

Mit dem Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte kommt der Kanton Zürich seinem Auftrag des Spielerschutzes nach.
Die Fachstelle wird seit 2011 von RADIX Schweizerische Gesundheitsstiftung geführt.
Konzept zur Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht, insbesondere Lotteriespielsucht im Kanton Zürich
Die gedruckte Publikation kann zu CHF 18.- (+ Porto) hier bestellt werden.

Bund und Kantone

Die Regulierung der Spielbanken obliegt dem Bund und jene der Lotterien den Kantonen. Die Spielbanken werden von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) beaufsichtigt. Sie überwacht die konzessionierten Spielbanken bezüglich Sozialkonzept, Spielangebot und Geldwäscherei. Die Zulassung wird über Konzessionen gesteuert.
Der Vollzug des Geldspielgesetzes (insb. die Bewilligung und Beaufsichtigung von Lotterien und Wetten) ist im Wesentlichen Sache der Kantone. Wichtigster Ansprechpartner für Fragen zum Lotterie- und Wettbereich ist die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa). Die Kantone haben durch die interkantonale Vereinbarung die Zulassung zur Durchführung, die Verwendung der Erträge zu einem gemeinnützigen und wohltätigen Zweck und die Verwendung der Abgabe zur Prävention geregelt.
Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement